14. April 2025 | Finanzbuchhaltung , Legal & Compliance
Verfahrensdokumentation nach GoBD
Inhalte:

In den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) ist festgelegt, wie man steuerlich wichtige Daten wie Rechnungen, Belege und Verträge ordentlich führt und aufbewahrt. Nur durch eine ordnungsgemäße Dokumentation und Archivierung von Geschäftsunterlagen können die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Verfahrensdokumentation nach GoBD dient der Sicherstellung, dass alle relevanten Abläufe der Dokumentenverarbeitung nachvollziehbar und rechtssicher sind. In den nächsten Abschnitten gehen wir darauf ein, was eine Verfahrensdokumentation nach GoBD beinhaltet, wie man sie richtig erstellt und welche Probleme bei Nichteinhaltung auftreten können.
„Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess, z. B. bei elektronischen Dokumenten von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden und der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion.“
GoBD, Randziffer 152
Mehr erfahrenVerfahrensdokumentation kurz erklärt
Die Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt ausführlich, wie alle Prozesse, Systeme wie auch Verfahren ablaufen. Sie erklärt, wie steuerlich wichtige Geschäftsdokumente erfasst, bearbeitet, gespeichert und archiviert werden. Ihr wichtigstes Ziel ist, dass die Abläufe der Buchführung nachvollziehbar und nachprüfbar sind. Sie dient als Nachweis gegenüber den Finanzbehörden und soll es einem externen Prüfer, beispielsweise einem steuerlichen Betriebsprüfer, ermöglichen, die Prozesse schnell und einfach zu verstehen und zu prüfen.
Gemäß den Vorgaben der GoBD müssen alle relevanten Daten wie Rechnungen, Belege oder Steuerinformationen jederzeit in einer nachvollziehbaren, unveränderbaren und jederzeit zugänglichen Form archiviert werden. Im Grunde beschreibt die Verfahrensdokumentation die Verarbeitungsschritte der elektronischen Dokumente von der Erstellung bis zur Archivierung. Sie beinhaltet die Abläufe der Buchhaltung sowie die Dokumentenarchivierung, ebenso wie die technischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit und Abrufbarkeit dieser Dokumente erforderlich sind.
Die Verfahrensdokumentation stellt sowohl die organisatorischen als auch die technischen Aspekte des Prozesses dar. Sie umfasst in der Regel eine allgemeine Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, eine technische Systemdokumentation und eine Betriebsdokumentation. Zudem muss gewährleistet sein, dass das Verfahren während der gesamten Aufbewahrungsfrist tatsächlich so umgesetzt wird, wie es in der Dokumentation beschrieben ist. Dazu gehört auch, dass alle Änderungen am System und an den Verfahren dokumentiert und in der Verfahrensdokumentation entsprechend versioniert werden.
Hinweis: In den meisten Fällen benötigen Unternehmer mehrere unterschiedliche Verfahrensdokumentationen für verschiedene Prozesse.
Für wen ist die Verfahrensdokumentation verpflichtend?
Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD müssen alle Steuerpflichtigen erstellen, die einer Buchführungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflicht unterliegen. Das betrifft besonders Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die elektronische oder papiergebundene Dokumente verarbeiten, speichern sowie archivieren. Da fast jedes Unternehmen Systeme zur Datenverarbeitung nutzt, die auch steuerlich relevante Daten betreffen, ist eine detaillierte und aktuelle Verfahrensdokumentation unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Welche Bereiche betrifft die Verfahrensdokumentation?
Insbesondere Unternehmen, die elektronische Systeme für die Eingangsrechnungsverarbeitung, das Dokumentenmanagement oder das Vertragsmanagement einsetzen, sind auf eine solche Dokumentation angewiesen. Diese Systeme müssen so beschrieben werden, dass alle Prozesse von der Entstehung eines Dokuments bis hin zur Archivierung und späteren Reproduzierbarkeit klar nachvollziehbar sind. Eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation ist somit in allen Bereichen des Unternehmens erforderlich, die mit der Verarbeitung und Archivierung von geschäftsrelevanten Dokumenten und Daten in Verbindung stehen.

Arten der Verfahrensdokumentation
Im Rahmen der GoBD gibt es drei wesentliche Verfahrensdokumentationen, die für die ordnungsgemäße Archivierung und Verarbeitung von Dokumenten erforderlich sind:
Diese Verfahrensdokumentation regelt den gesamten Prozess der geordneten Belegablage im Unternehmen und dient der Sicherstellung der Beweiskraft der Belege. Sie umfasst die Organisation des Belegeingangs, die Zuständigkeiten bei der Belegablage sowie die Systembeschreibung, die beschreibt, welche Softwarelösungen zur Belegablage eingesetzt werden. Wichtige Aspekte sind unter anderem:
- Prozessorganisation: Welche Belegarten gehen wie und wo im Betrieb ein? Wie und von wem werden Belege bearbeitet, geprüft und abgelegt?
- Zuständigkeit: Wer darf auf die Belege zugreifen und sie hinzufügen?
- Schutzmaßnahmen: Wie werden Belege vor unberechtigtem Zugriff oder Verlust geschützt?
Die Verfahrensdokumentation zur Belegablage gewährleistet, dass alle Belege ordnungsgemäß erfasst, geprüft und gespeichert werden, und stellt sicher, dass sie jederzeit nachvollziehbar und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt werden.
Das ersetzende Scannen bezieht sich auf die organisierte Digitalisierung von Papierbelegen, die anschließend vernichtet werden. Diese Art der Verfahrensdokumentation ist besonders relevant, wenn ein Unternehmen Papierbelege durch digitale Dokumente ersetzt und diese als einziges Beweismittel aufbewahren möchte. Wichtige Punkte in dieser Dokumentation sind:
- Prozessdokumentation: Welche Dokumente werden digitalisiert und von wem?
- Rechtsgrundlagen: Wie wird § 147 Abs. 2 der Abgabenordnung eingehalten?
- Vernichtung der Papierbelege: Wer vernichtet die Belege und zu welchem Zeitpunkt?
- Regelmäßige Überprüfung: Wie wird die Dokumentation regelmäßig überprüft und aktualisiert?
Für die ordnungsgemäße Umsetzung des ersetzenden Scannens ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben der Finanzverwaltung erfüllt sind, sonst kann es zu erheblichen rechtlichen und teuren Problemen führen.
Diese Verfahrensdokumentation ist für Unternehmen erforderlich, die Bargeldgeschäfte durchführen. Sie stellt sicher, dass die Kassenführung ordnungsgemäß erfolgt und bei einer Betriebsprüfung nachgewiesen werden kann, dass die Kasse korrekt geführt wird. Sie umfasst unter anderem:
- Kassieranweisungen: Dokumentation der Vorgehensweise bei der Kassenführung.
- Technische Systemdokumentation: Angaben zu den eingesetzten Hardware- und Softwarelösungen.
- Sicherheitsmaßnahmen: Schutz vor unberechtigtem Zugriff und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Für Unternehmen, die Bargeld einnehmen, ist die Verfahrensdokumentation zur Kassenführung besonders wichtig, da das Finanzamt unangemeldete Kassen-Nachschauen durchführen kann. Eine ordnungsgemäße Dokumentation hilft dabei, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung nachzuweisen.
Inhalte der Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation beschreibt alle wichtigen Prozesse und Systeme im Unternehmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Dokumentenverarbeitung sicherzustellen - ähnlich wie eine Art Handbuch für Rechnungswesen-Prozesse. Eine vollständige und gut strukturierte Verfahrensdokumentation besteht aus den folgenden Komponenten, durch die die Prozesse nachvollziehbar und überprüfbar werden.
Zunächst ist eine allgemeine Beschreibung des Unternehmens und seiner steuerrelevanten Prozesse erforderlich. Diese Beschreibung sollte auf die vorhandenen organisatorischen Strukturen eingehen und klar darlegen, für welche Bereiche die Verfahrensdokumentation gültig ist. Damit wird sichergestellt, dass alle relevanten Vorgänge im Unternehmen erfasst und dokumentiert sind.
Die Anwenderdokumentation ist die Prozessbeschreibung. In ihr wird beschrieben, wie die verschiedenen Geschäftsabläufe organisiert und durchgeführt werden, z. B. Datenerfassung und -aufbewahrung. Hier sollten auch wichtige Dokumentationen wie Benutzerhandbücher, Schnittstellenbeschreibungen und Schulungsskripte enthalten sein.
Die technische Systemdokumentation beschreibt, welche Hardware- und Software im Unternehmen genutzt werden. Auch die Verwendung von Cloudlösungen wird hier aufgenommen. Sie beinhaltet auch wichtige Aspekte wie den Zugriff auf Daten durch Betriebsprüfer oder ausgelagerte Prozesse und Maßnahmen zum Datenschutz und Datensicherung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der gesamte IT-Bereich die GoBD-Anforderungen erfüllt.
In der Betriebsdokumentation stehen die Anweisungen zum IT-Betrieb und den Sicherheitsmaßnahmen. Hier geht es ebenso um Notfallpläne, die sicherstellen, dass die Buchführung bei einem IT-Ausfall weiterläuft. Mit dieser Dokumentation ist es möglich, den reibungslosen Betrieb der Systeme auch in besonderen Situationen sicherzustellen.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist für die Sicherung der Prozessqualität verantwortlich. Hier werden die organisatorischen Regelungen und regelmäßige Kontrollen beschrieben. Im IKS ist auch enthalten, welche Rollen und Verantwortlichkeiten die Mitarbeitenden in den verschiedenen Prozessen haben und es werden die notwendigen Kompetenzen und Aufgabenbereiche dokumentiert.
Zusammengefasst sollte eine Verfahrensdokumentation nach GoBD die oben genannten Komponenten enthalten und in klarer, nachvollziehbarer Form dokumentieren, wie die relevanten Dokumente im Unternehmen erfasst, verarbeitet und archiviert werden. Dabei müssen nicht nur die Abläufe selbst, sondern auch die verwendeten Systeme, Sicherheitsmaßnahmen und organisatorischen Strukturen detailliert beschrieben werden.
Best Practice für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation
1. Erstberatung durch einen Steuerberater
Lassen Sie sich bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation von einem Steuerberater beraten. Er/Sie kann mit Ihnen die rechtlichen Anforderungen klären und die notwendigen Schritte zur Erstellung einer GoBD-konformen Dokumentation definieren. In dieser Phase wird auch entschieden, ob und in welchem Umfang eine Verfahrensdokumentation erforderlich ist.
2. Erstellung der Verfahrensdokumentation
Nach der Beratung wird die Verfahrensdokumentation erstellt. Dabei werden alle wichtigen Prozesse, Systeme und Abläufe im Unternehmen detailliert beschrieben. Wichtige Punkte sind die Prozessbeschreibung, Softwaresysteme, die Sicherstellung der Unveränderbarkeit von Dokumenten und die Festlegung von Zugriffsrechten. Legen Sie hier das grundlegende Format der Dokumentation fest, um spätere Aktualisierungen einfacher zu machen.
3. Erstellung von Einweisungsprotokollen
Sobald die Verfahrensdokumentation fertig ist, machen Sie alle relevanten Mitarbeitenden mit den neuen Prozessen vertraut. Einweisungsprotokolle dokumentieren, wann und wie die Schulungen oder Einweisungen durchgeführt wurden. Diese Protokolle dienen nicht nur als Nachweis für die Schulungen, sondern sorgen auch dafür, dass alle die dokumentierten Prozesse richtig anwenden.
4. Dokumentation der Veränderungen
Verfahrensdokumentationen müssen regelmäßig aktualisiert werden, da sich die internen Abläufe und gesetzlichen Anforderungen ändern können. Dokumentieren Sie jede Änderung, sei es durch neue Software, geänderte Arbeitsabläufe oder rechtliche Anpassungen, umgehend. Es ist wichtig, diese Änderungen lückenlos zu erfassen, damit die Dokumentation immer auf dem neuesten Stand bleibt.
5. Jährliche Überprüfung und Anpassung
Einmal im Jahr sollten Sie die gesamte Verfahrensdokumentation gründlich überprüfen. Stellen Sie sicher, dass alle Prozesse den aktuellen Anforderungen entsprechen und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Falls nötig, aktualisieren Sie die beschriebenen Prozesse. Eine regelmäßige Prüfung und Anpassung sorgt dafür, dass die Dokumentation stets aktuell und bei einer Kontrolle durch die Finanzbehörden belastbar ist.
6. Überprüfungsbericht für die Finanzbehörden
Die jährliche Überprüfung muss in einem offiziellen Bericht festgehalten werden, der den Finanzbehörden als Nachweis dient. Dieser Bericht bestätigt, dass die Verfahrensdokumentation den gesetzlichen Anforderungen entspricht und regelmäßig überprüft wird.
Risiken bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Vorgaben zur Verfahrensdokumentation nach GoBD kann für Unternehmen erhebliche Risiken mit sich bringen. Besonders im Rahmen einer Betriebsprüfung werden Unvollständigkeiten, Fehler oder eine unverständliche Dokumentation schnell zu einem ernst zu nehmenden Problem.
Eine fehlende oder fehlerhafte Verfahrensdokumentation kann dazu führen, dass die Prüfer die vorgelegte Buchführung ablehnen. In einem solchen Fall wird das Finanzamt anstelle der vorliegenden Zahlen eine Schätzung der steuerlichen Grundlage vornehmen. Diese Schätzung ist häufig ungünstiger für das Unternehmen, da sie auf Annahmen und nicht auf tatsächlichen, nachvollziehbaren Daten beruht. Unternehmen, die ihre Verfahrensdokumentation nicht richtig pflegen, müssen mit Nachzahlungen und einer komplizierteren Betriebsprüfungen rechnen. Daher sollte die Verfahrensdokumentation stets vollständig und fehlerfrei sein und regelmäßig aktualisiert werden.
Fazit
Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD sollte in Unternehmen erstellt werden, die mit steuerlich relevanten Daten wie Rechnungen und Belegen arbeiten. Sie sorgt dafür, dass die Art und Weise, wie Dokumente verarbeitet und aufbewahrt werden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und auch bei einer Prüfung nachvollziehbar sind. Eine gut strukturierte Verfahrensdokumentation beschreibt alle Prozesse und Systeme, von der Datenerfassung bis zur Archivierung und der Sicherstellung der Unveränderbarkeit.
Unternehmen sollten darauf achten, dass die Prozesse und die Systemarchitektur klar beschrieben sind und dass Zugriffsrechte sowie Kontrollen vorhanden sind. Ebenso wichtig ist es, die Richtlinien zur Archivierung festzuhalten, eine solide Backup-Strategie zu haben und Änderungen nachvollziehen zu können. Die Verfahrensdokumentation ist ein „lebendes“ Dokument, das regelmäßig überprüft und an Veränderungen im Unternehmen, der Technik oder den gesetzlichen Vorgaben angepasst wird.
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